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Torgau Oschatz

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) der
Firma WERNER BÜROEINRICHTUNGEN, Inhaber Ing. Jochen Werner, Stand 2010


1. Allgemeines:
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen von Werner Büroeinrichtungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich im Rahmen der schriftlichen Auftragsbestätigung zugestimmt.

2. Angebote/Aufträge:
Angebote sind stets freibleibend. Für den Umfang des Rechtsgeschäfts ist die schriftliche Auftragsbestätigung unter Zugrundelegung dieser Geschäftsbedingungen maßgebend. Davon abweichende, insbesondere mündliche Nebenabreden oder sonstige Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von Werner Büroeinrichtungen.
Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Ablichtungen, Zeichnungen, sowie sonstige Detailangaben und dergleichen sind nur annähernd maßgebend, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

3. Urheberrecht:
An Planungen, Zeichnungen und anderen gestalterischen Unterlagen behält Werner Büroeinrichtungen sein Eigentums- und Urheberrecht vor.

4. Lieferumfang/Lieferzeit:
Lieferzeiten sind unverbindlich, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine Lieferfrist vereinbart. Bei Überschreitung der voraussichtlichen Lieferzeiten kann kein Ersatzanspruch geltend gemacht werden. Ein Rücktritt wegen unverschuldeter Lieferverzögerung (Betriebsstörungen, höhere Gewalt, Unwetter) ist ausgeschlossen. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Ereignisse. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann anteilig nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen.
Teillieferungen innerhalb der angegebenen Lieferfristen sind zulässig, soweit sich keine Nachteile für den Gebrauch daraus ergeben.

5. Preise und Zahlungsmodalitäten:
Soweit Angeboten nicht eine befristete Preisbindungszusage zugrunde lag, der gilt der am Tag der Auftragserteilung maßgebliche Listenpreis des Herstellers, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertssteuer.
Alle Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, sofort nach Rechnungsdatum fällig ohne Abzug.
Zurückhaltungen von Zahlungen oder Aufrechnung wegen bestrittener Gegenansprüche oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.
Zahlungsanweisungen, Schecks oder Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung, nur zahlungshalber und nicht an Erfüllungsstatt angenommen. Sämtliche mit der Einziehung verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.
Gerät der Besteller mit der Zahlung in Rückstand, so kann an noch ausstehenden weiteren Lieferungen ein
Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht werden. Nachfolgende Rechnungen werden dann sofort fällig.

6. Bonität und Zahlungsverzug:
Verschlechtert sich die Vermögenslage des Käufers nach Abschluss des Kaufvertrages, kann Werner Büroeinrichtungen Barvorauszahlung fordern oder bei falschen Angaben des Käufers über seine Kreditwürdigkeit auch vom Vertrag zurücktreten.
Der Käufer kann den Gegenbeweis führen, dass eine Vermögensverschlechterung nicht vorliegt.
Sind Ratenzahlungen vereinbart, so ist DuoDomi Objekteinrichtungen berechtigt, die gesamte noch offene Restforderung zur sofortigen Zahlung fällig zu stellen, wenn der Käufer mit mehr als zwei offenen Raten oder mit Zahlungen in Höhe des Betrages von mehr als zwei Raten in Rückstand gerät. Dies gilt auch für verschuldensunabhängigen Rückstand. In diesem Fall ist Werner Büroeinrichtungen berechtigt Zinsen von 8 % über dem Basiszinssatz der EZB ab Beginn des Rückstandes zu berechnen.
Gerät der Käufer mit einer Leistung in Verzug, so ist Werner Büroeinrichtungen nach Setzung einer Nachfrist mit
Ablehnungsdatum berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.  

7. Eigentumsvorbehalt:
Das Eigentum an den Liefergegenständen bleibt bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vorbehalten. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, besteht nach Mahnung die Berechtigung zur Rücknahme der Ware.
Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes, sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch die Lieferantin gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Bei Verwendung gegenüber Kaufleuten, einer juristischen Person öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-, rechtlichen Sondervermögen gilt darüber hinaus folgendes:
Der Besteller ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen den Parteien vereinbarten Kaufpreises (einschließlich Mehrwertssteuer) ab, die dem Besteller aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiter verkauft werden. Die Abtretung wird bereits jetzt angenommen. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller nach deren Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von Werner Büroeinrichtungen, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch wird bereits heute die Verpflichtung abgegeben, die Forderungen so lange nicht einzuziehen, so lange der Besteller seine Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß erfüllt. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Schuldner auch verpflichtet die Angaben über die abgetretenen Forderungen und deren Drittschuldner bekannt zu geben, sowie erforderliche Unterlagen dafür auszuhändigen und Drittschuldnern (Weiterkäufern) die Abtretung anzuzeigen/mitzuteilen.
Werden Liefergegenstände mit anderen, werner Büroeinrichtungen nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet/verbunden, so erwirbt Werner Büroeinrichtungen das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Gleiches gilt für den Fall der untrennbaren Vermischung gelieferter Gegenstände.
Der Besteller darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen, sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Besteller Werner Büroeinrichtungen unverzüglich zu benachrichtigen und alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung der Rechte erforderlich sind.
Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind auf das Eigentum der Lieferanten hinzuweisen.
Im Gegenzug verpflichtet sich Werner Büroeinrichtungen, zustehende Sicherheiten auf Verlangen freizugeben, soweit die zu sichernden Forderungen beglichen sind.

8. Lieferbedingungen, Gefahrübergang:
Soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde, gibt als Erfüllungsort der Geschäftssitz von Werner Büroeinrichtungen.
Porto und Versandkosten werden gesondert nach Aufwand berechnet.

9.Haftungsbeschränkung:
Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde durch vorsätzliche oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Dies gilt auch bei Handlungen von Verrichtungs-und Erfüllungsgehilfen. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Lieferung der Ware. Dies gilt nicht im Falle von Arglist.

10. Beanstandungen und Gewährleistung:
Offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbare Mängel hat der Käufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich zu rügen. Nicht offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht sofort erkennbare Mängel hat der Käufer innerhalb von 7 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Maßgeblich ist jeweils der Empfang der Erklärung bei Werner Büroeinrichtungen, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Den Besteller trifft die alleinige Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere den Mangel selbst, den Zeitpunkt der Feststellung und die Rechtzeitigkeit der Rüge.
Für Mängel der Ware wird von Werner Büroeinrichtungen nach Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung geleistet. Geringfügige Abweichungen bei einzelnen Gegenständen, z. B. im Farbton oder konstruktive Änderungen stellen keinen Mangel dar.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachen des Vertrages (Rücktritt) verlangen, wenn die Vertragserfüllung wegen eines gravierenden Fehlers für den Besteller andernfalls nutzlos wäre. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit oder Unverhältnismäßigkeit steht dem Besteller kein Rücktrittsrecht zu. Schadensersatzansprüche wegen des Mangels sind ausgeschlossen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Besteller den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat.
Garantien im Rechtssinne erhält der Besteller nicht; Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

11. Kündigung bzw. Stornierung eines Auftrages
Kündigt oder storniert der Besteller nach Auftragserteilung, so ist Werner Büroeinrichtungen berechtigt unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren Vergütungsanspruch geltend zu machen, 25 % des Bestellwertes als pauschalierten Vergütungsanspruch zu fordern. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

12. Datenschutz:
Daten der Geschäftsbeziehungen von Werner Büroeinrichtungen werden, soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des § 23 BDSG zulässig, gespeichert. Dies gilt als Benachrichtigung gemäß § 26 BDSG.

13. Gerichtsstand und Erfüllungsort:
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeit ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Gerichtsstand Torgau. Werner Büroeinrichtungen ist jedoch auch berechtigt beim Hauptsitz/Wohnort des Bestellers zu klagen.
Alle Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt insbesondere auch für die Aufhebung vorstehenden Schriftformerfordernisses.

14. Deutsches Recht:
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.

15. Salvatorische Klausel:
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.


Belgern, Oktober 2010, Firma Werner Büroeinrichtungen, Inhaber Ing. Jochen Werner





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